Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2024, OF 656/11 Betreff: Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Fahrplan der Buslinie 44/42 anzupassen. Die Linienführung sollte öfter auf die verschiedenen Zeiten des Beginns und besonders an den variablen Schulendzeiten zwischen der Schule am Ried und den Stadtteilen abgestimmt werden. Begründung: Die Schule am Ried wird von vielen Schülern besucht, die keine eigene Schule in ihrem Ortsteil haben. Für viele Schüler bedeutet dies zwangsläufig eine weite Anfahrt per Fahrrad, Bus oder per "Elterntaxi". Es gibt bereits eine "quasi Direktverbindung" aus den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim. Der Bus 44 fährt an der Endhaltestelle Gwinnerstraße als Bus 42 von der Gwinnerstraße weiter bis zur Schule am Ried. Die jetzt bestehenden Verbindungen langen nicht aus. Es geht dabei nicht um eine Taktverdichtung sondern um eine Routenveränderung. 460 Schüler/innen aus diesen Stadtteilen sind betroffen, so die Schule am Ried. Morgens stehen nur 2 Verbindungen zur Verfügung, die mit 2 Min. Abstand fahren (07:12 Uhr und 07:14 Uhr). Für viele der Schüler/innen beginnt der Unterricht oft auch nicht zur ersten Stunde, sondern zur zweiten, dritten oder späteren Stunde. Und der Unterricht dauert auch nicht nur bis zur 6. Stunde, sondern endet für eine Vielzahl der Schüler/innen zu späteren Stunden. Die Stundenpläne der Schüler/innen sind heutzutage nicht mehr jeden Tag von der 1. bis zur 6. Stunden, sondern müssen an die Stundenpläne der Fachräume und der Lehrer und deren Krankheiten und Teilzeitmodellen angepasst werden. Für die Rückfahrt gibt es "nur" nach der 6. Stunde einen Bus (Linie 42/44 13:14 Uhr und 13:18 Uhr) direkt in Richtung Riederwald, Fechenheim. Schüler/innen, die nach der 7.,8. oder 9. Stunde fahren, haben keine sinnvolle Rückkehroption mehr. Die Schulstunden enden um 13:00Uhr, 14:00Uhr, 14:45Uhr und 15:30 Uhr. Für die drei letzten Zeiten gibt es also keine Verbindungen mehr und die Strecke wird dadurch sehr mühsam für die Schüler/innen. "Elterntaxis" sind oft die Folge und besonders die Schüler/innen, die weniger Bildungsangebote in den Stadtrandbereichen angeboten bekommen, sollten nicht noch weitere Hemmnisse in Kauf nehmen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 245/16 Betreff: Fußweg Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wieder herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Durch das Befahren mit schweren Baumaschinen ist der Fußweg nach Seckbach (Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg), der sich ohnehin in einem sehr schlechten Zustand befand, völlig zerstört und nicht mehr begehbar. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, den Weg wieder so herzurichten, dass er zumindest von Fußgängern genutzt werden kann. Dabei ist sich der Ortsbeirat 16 bewusst, dass der Weg gemäß ST 1216 (2023) zum größten Teil nicht auf öffentlichem Grund verläuft und daher nicht ausgebaut werden kann. Wenn jedoch eine Zerstörung des Weges durch Baumaschinen möglich ist, sollte auch eine Reparatur dieser zerstörten Abschnitte möglich sein. Der Magistrat wird ersucht, dies zu veranlassen. Foto: Durch Baumaschinen zerstörter Fußweg von Enkheim nach Seckbach. (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5271 2024 Die Vorlage OF 245/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 561/11 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zwischen dem Voltenseeweg und "In der Sauren Wiesen" einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77m lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße am Seckbacher Ried mit "In der Sauren Wiese" und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergänger*innen sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. 4 Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Re-Naturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 507/11 Betreff: Radweg kreuzt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Ende der beiden Straßen Kruppstraße und Friesstraße ein Verkehrs-Schild "Radweg kreuzt" aufzustellen. An beiden Kreuzungen würde das Schild den Autofahrer*innen verdeutlichen, dass der viel genutzte Radweg an diesen beiden Stellen kreuzt und Vorsicht geboten ist. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Radweg verbindet Seckbach mit Enkheim und ist Teil des Schulweges zur Riedschule. Er wird gut genutzt. Für die Autofahrer*innen sind die Radfahrer*innen an beiden Punkten nur im letzten Moment sichtbar, weil sie aus den bewaldeten Wegen kommen. Ein Schild an beiden Stellen würde die Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen erhöhen und die Unfallgefahr mildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4545 2023 Die Vorlage OF 507/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 498/11 vom 09.09.2023 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 134 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Grenze zwischen den Schulbezirken Zentgrafenschule und Pestalozzischule mit Blick auf die Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter in Richtung Süden verschiebt. Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite des Wohnorts erfolgt in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies vor allem aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes in Richtung der Zentgrafenschule ist kurz und weitestgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, geparkte Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe der Hausnummer 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, sodass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen zum Teil in der Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2023, OF 498/11 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der M 134 unter der Maßgabe zu, dass der Magistrat die Grenze zwischen dem Schulbezirk Zentgrafen- und Pestalozzischule mit Blick auf Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter Richtung Süden verschiebt. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite erfolgte in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies v.a. aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes Richtung Zentgrafenschule ist kurz und weitgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, parkende Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe von Haus Nr. 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, so dass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen z. T. in Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 382 2023 1. Der Vorlage M 134 wird unter Hinweis auf OA 382 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 498/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz zugefügt wird: "Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 378/11 Betreff: Müllbehälter entlang der Straßenbahntrasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg / Kirchgasse - An der Kreuzung Kirchbergweg / Wilhelmshöher Straße - An der Kreuzung Kirchbergweg/ Wallfahrtsweg - An der Kreuzung Kreuzweg / Berger Weg - An der Ecke Am Seckbacher Preul / Gwinnerstraße - An der Ecke In den Teichen / Hochstädter Straße - Am Ende des Gela Gartens / In den Teichen Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen SpaziergängerInnen. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die SpaziergängerInnen ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3490 2023 Die Vorlage OF 378/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 148/16 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den "Seckbacher Bitzweg" und "Am Enkheimer Weimerhaus" zu befestigen und als (Schul)-Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gewinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke "Seckbacher Bitzweg" - "Am Enkheimer Weimerhaus" würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der "Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529" als Radweg vorgeschlagen. In der "Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489" hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3540 2023 Die Vorlage OF 148/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2022, OF 354/11 Betreff: Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg in Seckbach zwischen Wallfahrtsweg und Bitzweg Bäume anzupflanzen. Begründung: In den letzten Jahren sind immer wieder auf dem Grünstreifen entlang der Straßenbahntrasse Bäume abgestorben, aber nicht nachgepflanzt worden. Quelle: Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3216 2022 Die Vorlage OF 354/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Satz "Die Bäume sind so anzupflanzen, dass ein eventueller Ausbau der Trasse zur Stadtbahnstrecke möglich bleibt." hinzugefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2022, OF 300/11 Betreff: Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.1.2021 umzusetzen und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren in folgendem Punkt anzupassen. Siehe auch OA 114. Im oben genannten Beschluss heißt es: "Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen." In den Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanverfahren Nr. 558 wurde der Beschluss nicht umgesetzt. Zur Verdeutlichung der Ist-Bestand und die derzeitige Planung: Quelle: aus B558 mit eigener Einfärbung der derzeitigen Industriebetriebe Des Weiteren fordern wir den Magistrat auf kein GI-RZ im Gebiet des B558 auszuweisen. In der ST 1197 wird die Ausweisung von GI mit dem M 151 Gewerbeflächenentwicklungs-programm begründet, da dort für zentralen Bereich des Plangebietes die Sicherung und Entwicklung von Flächen für emittierende und stark emittierende Industrien vorgesehen sei. Nach Beschluss und Aktenlage ist das Gebiet im Gewerbeentwicklungsprogramm (M151) als Gewerbe (emittierend) und nicht als stark emittierend gekennzeichnet: Aus diesem Grund gibt es keinen Grund, das GI Gebiet auszuweiten. Begründung: Es wurde zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung ein guter Kompromiss gefunden, der eine sehr begrenzte Ausweitung der bestehenden Industrie ermöglicht, um den Charakter des nachhaltigen Gewerbegebietes zu erhalten und zu stärken. Zugleich soll den Rechenzentrumsbetreibern kein Industriegebiet vorgeschlagen werden, denn sie brauchen keine industriellen Flächen. Sie sind Gewerbe. Sie würden den GI-Status nutzen, um die Bautätigkeit in die Nacht zu verlagern und Energieerzeugung (Blockheizkraftwerk) auf Ihrem Gelände zu bauen. Beides lehnt der Ortsbeirat ab (OA 114). In der OA 114 hatte der Ortsbeirat bereits ausführlich begründet, dass erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2542 2022 Die Vorlage OF 300/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 295/11 Betreff: Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/ Bushaltestelle "Leonhardsgasse" Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: Am Ende der Gwinnerstrasse und im Bereich der Bushaltestelle Leonhardsgasse befinden sich drei Grünflächen, in denen Bäumen in den letzten Jahren wegen Bautätigkeit, Sturm oder aus sonstigen Gründen gefällt oder eingegangen sind. Auf diesen Flächen sollten ca.10 Bäume wieder nach - oder neu angepflanzt werden. Foto: Geoportal Frankfurt Begründung: In der Präsentation des neuen Abteilungsleiters der unteren Naturbehörde wurde wir als OBR explizit aufgefordert Standorte auf städtischen Grünflächen zu benennen auf denen Bäume gepflanzt werden können. Diese Fläche sehen wir als guten Anfang. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2331 2022 Die Vorlage OF 295/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.05.2022, OA 196 entstanden aus Vorlage: OF 285/11 vom 08.05.2022 Betreff: Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Mainova AG soll beim Bau ihres eigenen Rechenzentrums in Seckbach ihrer Vorreiterrolle gerecht werden und die Anforderungen aus der Magistratsvorlage M 44 und dem Koalitionsvertrag von 2021 umsetzen. Insbesondere gilt das für folgende vier Punkte: 1. Einplanung von Wasserkühlung: Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, alle Rechenzentren auf Wasserkühlung umzustellen. In der Vorlage M 44 wird das niedrige Temperaturniveau (bei Luftkühlung) als Hemmnis der Wärmenutzung benannt. Der Rechenzentrumsneubau der Mainova sollte daher zwingend Wasserkühlung vorsehen, um Wärme hoher Qualität ableiten zu können. 2. Nutzungskonzept zur Wärmeabgabe: Die Mainova AG sollte vor Baubeginn ein Konzept für die Nutzung der Abwärme ihres Neubaus vorlegen. Hierfür müssen laut der Vorlage M 44 vor allem mögliche Wärmeverbraucher für die Abwärme aus dem 30-MW-Rechenzentrum benannt werden. 3. Angemessene städtebauliche Qualität: Die Mainova AG hat einen Bauplatz im nachhaltigen Gewerbegebiet Seckbach erworben. Nach den neuen "Standards für städtebauliche Qualität" in der Vorlage M 44 sollen neue Rechenzentren klimaschonender geplant und betrieben werden und sich stadtverträglich integrieren. Die Mainova AG wird daher aufgefordert, ein besonders umweltverträgliches Rechenzentrum zu bauen, das sich durch gute Architektur, Begrünung der Fassade, viele Bäume und geringe Versiegelung an die gewachsenen Gewerbebauten in der Gwinnerstraße anpasst und die "mangelhafte städtebauliche Integration" (Vorlage M 44), wie sie z. B. in der Friesstraße und an anderen Standorten zu finden ist, vermeidet. 4. Betrieb auf Basis von Ökostrom: Die Mainova AG betreibt selbst ein Ökostromnetz und sollte auch ihr eigenes Rechenzentrum mit Ökostrom betreiben. Begründung: Als städtisches Unternehmen mit hohem Anspruch an Nachhaltigkeit wird die Mainova AG aufgefordert, vor Baubeginn den Anforderungen eines vorbildlichen und zeitgerechten Rechenzentrums gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.09.2023, OF 514/11 Anregung vom 09.10.2023, OA 399 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 25.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 54 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO II, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 70 Beschluss: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2250, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 91 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 285/11 Betreff: Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, folgendes zu beschließen: Die Mainova AG soll beim Bau ihres eigenen Rechenzentrums in Seckbach Ihrer Vorreiterrolle gerecht werden und die Anforderungen aus der Magistratsvorlage M44 und dem Koalitionsvertrag von 2021 umsetzen. Insbesondere gilt das für folgende vier Punkte: 1. Einplanung von Wasserkühlung. Frankfurt hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, alle Rechenzentren auf Wasserkühlung umzustellen. Im M44 wird das niedrige Temperaturniveau [bei Luftkühlung] als Hemmnis der Wärmenutzung benannt. Der Rechenzentrums-Neubau der Mainova sollte daher zwingend Wasserkühlung vorsehen, um Wärme hoher Qualität ableiten zu können. 2. Nutzungskonzept zur Wärmeabgabe. Mainova AG sollte vor Baubeginn ein Konzept für die Nutzung der Abwärme ihres Neubaus vorlegen. Hierfür müssen laut M44 vor allem mögliche Wärmeverbraucher für die Abwärme aus dem 30-MW-Rechenzentrum benannt werden. 3. Angemessene städtebauliche Qualität. Mainova hat einen Bauplatz im nachhaltigen Gewerbegebiet Seckbach erworben. Nach den neuen "Standards für städtebauliche Qualität" im M44 sollen neue Rechenzentren klimaschonender geplant und betrieben werden und sich stadtverträglich integrieren. Mainova wird daher aufgefordert, ein besonders umweltverträgliches Rechenzentrum zu bauen, das sich gute Architektur, Begrünung der Fassade, viele Bäume und geringe Versiegelung an die gewachsenen Gewerbebauten in der Gwinnerstraße anpasst, und die "mangelhafte städtebauliche Integration" (M44), wie sie z.B. in der Friesstraße und an anderen Standorten zu finden ist, vermeidet. 4. Betrieb auf Basis von Ökostrom. Die Mainova betreibt selbst ein Ökostromnetz und sollte auch ihr eigenes Rechenzentrum mit Ökostrom betreiben. Begründung: Als städtisches Unternehmen mit hohem Anspruch an Nachhaltigkeit fordern wir die Mainova AG auf vor Baubeginn den Anforderungen eines vorbildlichen und zeitgerechten Rechenzentrums gerecht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 196 2022 Die Vorlage OF 285/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2022, OF 262/11 Betreff: Sitzbänke für den Kirchbergweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Kirchbergweg, im Abschnitt zwischen Seckbacher Bitzweg und Wilhelmshöher Straße, vier Sitzbänke aufzustellen. Die Ausführung der Sitzbänke sollte vandalismusfest sein. Begründung: Die im Antragstext beschriebene Strecke hat eine Länge von 850m und weist ein starkes Gefälle auf. Für bergauf gehende, ältere Bürger/innen ist es unbedingt erforderlich, dass sie sich auf Sitzbänken am Wegesrand ausruhen und verweilen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1963 2022 Die Vorlage OF 262/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 165/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung Klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-)Baugenehmigungen nach §34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - Das Wohngebiet Gelastrasse soll als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. - Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. - Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. - Der Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den B 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung, noch die Nähe zu den Wohngebieten, noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet." soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 166/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen und Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume. 2. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Die Gebäude im Gewerbegebiet sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume umzusetzen. Begründung: Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östlichen Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Es handelt sich defacto nicht um ein reines Gewerbegebiet, sondern um ein Gewerbe- und Wohngebiet und dem sollte der neue Bebauungsplan auch Rechnung tragen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einem angestrebten Versiegelungsanteil von 0,8 kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.
Damit die Anwohner von Seckbach und Bergen schneller in die Stadt kommen, könnten die beiden Stadtteile mit einer U- Bahn Linie angeschlossen werden. Zum Beispiel könnte die U4 bei der Haltestelle Gwinnerstraße abbiegen, die Gwinnerstraße langfahren und über die ehemalige Straßenbahnstrecke von Seckbach nach Bergen zur ehemaligen Wendeschleife an der vilbeler Landstraße.
Um Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.
In der Gwinnerstraße fehlt ein Fahrradweg. Da dort die Straße zu schlecht ist um mit dem Fahrrad dort zu fahren bleibt nur der Bürgersteig übrig. Wäre dort ein Fahrradweg vorhanden könnte man schnell mit dem Fahrrad von Seckbach zur U-Bahn 4 und 7 gelangen.
In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.
Der Frankfurter Stadtteil Seckbach ist momentan an den ÖPNV nur durch Buslinien angebunden. Eine schnelle, umweltfreundliche und kapazitätsmäßige gute Anbindung, könnte durch eine Reaktivierung der stillgelegten Gleise in der Gwinnerstraße sichergestellt werden. Ich plädiere daher für eine Anbindung von Seckbach an das Frankfurter Stadtbahnnetz. Dies würde darüber hinaus das Naturschutzgebiet Seckbacher Ried wieder stärker in den Fokus der Stadtgemeinschaft stellen.